Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotel-Aufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotel-Aufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des  Hotels. 

2. Abweichende Bestimmungen, soweit sie in  Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers  enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom  Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender  Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotel-Aufnahmevertrag (nachfolgend  kurz “Vertrag”) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und  der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem  Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner  für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine  entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist  jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen,  insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast  weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der  Überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung  dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des  Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung 
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die  vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist  verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch  genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des  Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller  veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche  Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen  Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann  dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch  um max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann  gerändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der  gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der  Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des  Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt  spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach  Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt  gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist  das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von  5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der  Versuchszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die  Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzug eintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von â 5,00 erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine  angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die  Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag  schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während  des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch  Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und  sofortige Zahlung zu verlangen. 
7. Der Gast kann nur mit einer  unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber  einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret  berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.  Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich  vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des  vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit  Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem  Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als  die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern das Hotel  die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung  max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel  ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige  Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden  Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig  mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast  im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen  Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der  Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den  Rücktritt schriftlich Erklären.

V. Rücktritt des Hotels 
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs.2  eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der  vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer  Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage  des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine  gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder  Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist  geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag  berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem  Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder  andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstehende die Erfüllung des  Vertrages unmöglich machen; 
 

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B.  bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel bestbegründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme  der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit  oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne  dass dies dem Herrschaft bzw. Organisationsbereich des Hotels  zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
  • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die  Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich  verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fellige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung  bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Erdöffnung des  Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach §  807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der  Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die  Erdöffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt  wird.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen 
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz 

VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter  Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer  schriftlich bestätigt.
2.  Zimmer stehen dem Gast ab  15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat  keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
3. Gebuchte Zimmer  sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in  Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit  vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00  Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzanspruch herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um  12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über  den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung  des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab  18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es  frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich  niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,  wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für  Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem  Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich  vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht  oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den  vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden  Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. â‚ 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden und auf max. â‚ 100.000,00 für Vermögensschaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und  Ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder  grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen  Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die  vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle  Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich  von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden  Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger  Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder  Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer  Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die  Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig  verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für  eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen  Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises,  höchstens jedoch bis zu â‚ 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld,  Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf â‚ 800,00. Geld und  Wertgegensände, die im Zimmersafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem  Höchstwert von â‚ 6.000,00 und im Hotelsafe an der Rezeption bis zu einem Höchstwert von â‚ 8.000,00 pro Schließfach versichert. Das Hotel  empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die  Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach  Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem  Hotel Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in  der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur  Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen  oder Beschädigung auf dem Hotelgrundsück abgestellter oder rangierter  Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das  Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle  muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundsücks  gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
8. Weckaufträge  werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.  Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen  für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Übernimmt die  Zustellung, Aufbewahrung und  auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.  Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens  einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen  Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu Übergeben.
10. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei  Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden  erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei  Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht  für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder  der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen  und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder  dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich  erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind  unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und  Wechselstreitigkeiten  ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des  Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im  Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist  jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am  allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. 
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird  dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im  übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Heinrichs-Landhotel
Inh. Smail u. Beda Maraj
Kirchstr. 12
67098 Bad Dürkheim / Ungstein 

Fon: +49 (0) 6322-6 70 57
Email: info@heinrichs-landhotel.com

Gesetzliche Vertretung:  Smail u. Beda Maraj
St.-Nr.: 31 109 30287
Gerichtsstand: Neustadt